Im Bundesgesetzblatt ist die zweite Änderungsverordnung zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung veröffentlicht worden, mit der die Zertifizierungsfrist vom 31. Dezember 2022 auf den 30. April 2023 verlängert wird. Das Hauptstadtbüro Bioenergie hatte eine Verlängerung der Frist gefordert und sich für eine Verlängerung bis 30.Juni 2023 eingesetzt.
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