Das die FAN-App zur Nachweisführung der Kennarten genutzt werden muss, ist zum einen in der KULAP-Förderrichtlinie als auch in der Umsetzung-Richtlinie GAP für Thüringen festgeschrieben.
Auf jeder Begehungsfläche eines bewilligten KULAP-Förderobjektes müssen für die KULAP-Maßnahme K1 sechs Kennarten aus der Liste A und für die KULAP-Maßnahme K2 acht Kennarten aus der Liste B vorhanden sein. Im Rahmen der Ökoregelung ÖR5 sind vier Kennarten nachzuweisen. Werden auf der betreffenden Begehungsfläche von einer Kennart drei Individuen vorgefunden, muss von einem Individuum ein aussagekräftiges
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