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Geflügelwirtschaftsverband reicht Stellungnahme zur Mastputenhaltung ein

Die im Dezember 2022 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) herausgegebenen Eckpunkte zu den Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen haben unter den Putenhalterinnen und Putenhaltern in Thüringen und ganz Deutschland für Aufruhr gesorgt. Das BMEL verfolgt damit das Ziel, eine Grundlage für eine nationale Putenhaltungsverordnung zu schaffen und in einem weiteren Schritt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um die entsprechenden Anforderungen zu erweitern.

Im Fokus der Kritik stehen die neuen Mindestanforderungen zu den Besatzdichten in der Mastphase der Tiere. Demnach soll die maximal zulässige Besatzdichte der Putenhennen von 52 kg/m² nutzbarer Stallfläche auf 35 kg/m² und die der Putenhähne von 58 kg/m² auf 40 kg/m² reduziert werden. Umgerechnet wären das 3,1 Masthennen/m² und 1,9 Masthähne/m². Im Zuge dessen wäre mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die deutschen Putenfleischerzeugerinnen und –erzeuger zu rechnen. Darüber hinaus wären auch die vor- und nachgelagerten Bereiche gefährdet, sodass eine Umsetzung dieser vorgeschlagenen Mindeststandards unweigerlich das Aus für die gesamte Wertschöpfungskette bedeuten würde.

In seiner Stellungnahme vom 17. Januar gegenüber dem BMEL hat sich der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) bereits deutlich gegen die vorgelegten Eckpunkte positioniert. Um auch auf Landesebene auf die Problematik aufmerksam zu machen, hat der Geflügelwirtschaftsverband Thüringen (GWV), welcher beim Thüringer Bauernverband angesiedelt ist, in Zusammenarbeit mit dem ZDG eine Stellungnahme an die zuständigen Ministerien geschickt.

Es ist wichtig, dass die BMEL-Eckpunkte in der vorliegenden Form keinesfalls Eingang in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung finden, um auch zukünftig die Putenhaltung in Deutschland zu erhalten und eine Verlagerung der Produktion ins Ausland mit teils niedrigeren Tierwohlstandards zu verhindern.

Im Anhang finden Sie die Stellungnahme des ZDG sowie eine Folgenabschätzung zum BMEL Eckpunktepapier.

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