Im Rahmen der KULAP-Maßnahmen besteht laut Förderrichtlinie die Verpflichtung Dokumentationen zu Bewirtschaftungsmaßnahmen im sogenannten Flächenregister zu dokumentieren. Das Flächenregister selbst ist eine Anwendung innerhalb des Portals PORTIA. Da sich das Flächenregister aktuell noch in Entwicklung befindet und auch Importfunktionen aus betriebseigenen Aufzeichnungsprogrammen noch nicht im PORTIA verfügbar sind, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) einen Erlass verabschiedet, welcher die Dokumentation im Flächenregister aussetzt und eine Alternative zu lässt.
Im Jahr 2023 bleibt es den an den betreffenden KULAP-Maßnahmen teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirten freigestellt, ob die Dokumentation von Art und Datum der auf den Verpflichtungsflächen vorgenommener Bewirtschaftungsmaßnahmen per:
- Flächenregister
- ein anderes elektronisches Programm oder
- eine schriftliche Dokumentation
durchgeführt wird. Es ist zu gewährleistet, dass mit dem jeweils genutzten Programm bzw. der schriftlichen Aufzeichnung die Mindestangaben zur Dokumentation der Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Verpflichtungsflächen gemäß Anlage 12 der Förderrichtlinie KULAP 2022 erfasst werden können.
Die betreffenden Daten sind auf Verlangen des zuständigen Agrarförderzentrums des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen und damit zur Fördermittelgewährung zu übergeben bzw. zur Einsichtnahme vorzuhalten.