Neben der Fristverschiebung der Bewirtschaftungsruhe wurde nun auch eine Fristverschiebung des Ansaattermins bei der KULAP 2022-Maßnahme B ermöglicht. Hintergrund sind viele Anfragen von Landwirtinnen und Landwirten, die um eine Verschiebung ersucht hatten, weil die Befahrbarkeit der Flächen auf Grund von Nässe nach wie vor nicht gegeben ist.
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