Am 8. Mai konnte der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Anhörung des Bauausschusses zur Baugesetzbuchänderung für den Tierwohlstallumbau deutlich machen, dass neben dem Baurecht nach wie vor das Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Betriebe hin zu noch mehr Tierwohl nicht stimmig ist.
Neben dem Baugesetzbuch ist eine umfassende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung genau so wichtig, wie eine ausreichende und langfristige Finanzierung sowie Erleichterungen im Immissionsschutz- und Umweltrecht. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird zwar erkannt, dass Erleichterungen bei der Grundfläche nötig sind, sie wird aber nur für die Haltungsstufen 3-5 zugelassen. Die Sauenhaltung ist von dem Gesetzentwurf nicht erfasst, obwohl seit 2021 über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung höchste Tierwohlanforderungen geregelt sind.
Die Umnutzung eines aufgegebenen Stalles ist nicht möglich. Der Ersatzbau funktioniert bereits bei kollidierenden nachbarlichen Belangen nicht mehr. Erleichterungen für nach 2013 genehmigte Ställe finden sich nicht zu landwirtschaftlich genehmigten Anlagen, die später aufgrund von Flächenverlust in die Gewerblichkeit fallen. Der DBV forderte eine schleunige Beseitigung dieser Hemmnisse, um die Betriebe beim Stallumbau wirksam zu unterstützen.