Mit Veröffentlichung der Bayerischen Wolfsverordnung (BayWolfV) geht der Freistaat Bayern den ersten Schritt in Richtung Bestandsregulierung beim Wolf. Seit dem 1. Mai ist es in Bayern gesetzlich erlaubt, einen Wolf im Interesse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit sowie zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden zu entnehmen. Mithilfe dieser Verordnung reagiert Bayern auf die in der Vergangenheit wiederholt stattgefundenen Konfrontationen mit dem Wolf auf Weideflächen und in der Nähe von Siedlungen.
Demnach soll der Abschuss eines Wolfes laut BayWolfV zukünftig gerechtfertigt sein, wenn sich dieser dem Menschen mehrfach auf unter 30 Meter annähert oder sich der Wolf über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen aufhält. Ebenfalls neu geregelt ist die Entnahmeerlaubnis aus bestimmten landwirtschaftlichen Gründen. Wölfe können nun entnommen werden, wenn sie ein einziges Nutztier in einem nicht schützbaren Weidegebiet verletzen oder töten.
Damit erfüllt Bayern viele Forderungen der Weidetierhaltenden. Naturschutzverbände wie der BUND üben hingegen lautstark Kritik gegen die erst kürzlich in Kraft getretene BayWolfV und haben bereits Klage eingereicht. Streitpunkt ist dabei unter anderem die Festlegung, welche Weideflächen als schützbar gelten und welche nicht. Zudem würden durch diese Verordnung wichtige Herdenschutzmaßnahmen in Zukunft vernachlässigt werden, so die Naturschützer.