Das Bundeskabinett hat am 24. Mai den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeiteten Verordnungsentwurf zur Herkunftskennzeichnung beschlossen. Ab 2024 soll demnach auch die Herkunft für nicht vorverpacktes frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel für die Verbraucherinnen und Verbraucher ersichtlich sein. Bisher war dies nur für verpacktes Fleisch vorgeschrieben.
Die Kennzeichnung soll Auskunft über das Aufzuchtland („aufgezogen in“) und das Schlachtland des Tieres („geschlachtet in“) geben. Für Fleisch aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern, in denen die Tiere geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, ist eine Kennzeichnung mit der Angabe „Ursprung in“ möglich. Diese ist jedoch nur freiwillig und hat sich bisher am Markt nicht durchgesetzt. Die jetzt beschlossene Änderung der Verordnung ist somit also ein Schritt in die richtige Richtung, entspricht aber längst nicht der Forderung des Deutschen Bauernverbandes nach einer verpflichtenden und umfassenden Herkunftskennzeichnung im Sinne von „5xD“.
Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.