Der Thüringer Bauernverband hat sich am 26. Mai mit einem Schreiben an die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert gewendet und um Unterstützung bei der Wiedereinführung der Drittelbeteiligung des Freistaates Thüringen an den Tierkörperbeseitigungskosten gebeten. Momentan werden die Kosten für die Beseitigung von Falltieren zu je zwei Dritteln von den Tierhaltenden und zu einem Drittel von den Landkreisen getragen. Im Zuge der seit 1. Januar 2023 geltenden neuen Gebührensatzung müssen Landwirtinnen und Landwirte das Doppelte bis Dreifache im Vergleich zum Vorjahr bezahlen.
Der Thüringer Bauernverband setzt sich daher dafür ein, dass sich der Freistaat Thüringen wieder zu einem Drittel an den Tierkörperbeseitigungskosten beteiligt und für Entlastung sorgt. Für eine Wiederaufnahme der sogenannten Drittellösung sind eine Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sowie die Einstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 3,1 Millionen Euro notwendig. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet, welcher derzeit dem Thüringer Finanzministerin vorliegt.