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Bundesrat verabschiedet die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Am 28. Mai hat der Bundesrat der Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zugestimmt. Bei der Abstimmung über die mehr als 300 Änderungsanträge wurden so-wohl positive Veränderungen des Regierungsentwurfs als auch deutliche Verschärfungen vorgenommen. Einzelne Forderungen des Umweltausschusses, etwa nach Einführung einer Pflicht für Abluftreinigungsanlagen auch für Putenställe, deutliche Verschärfungen der Regelungen zur Stickstoffdeposition und die Einführung spezieller Regelungen für Bioaerosole für Tierhaltungsanlagen, haben keine Mehrheit erhalten.

Dennoch wird die neue TA Luft mit den Anforderungen zur Luft-reinhaltung für große und kleine Anlagen sowohl im Bestand als auch für Neuanlagen dazu führen, dass der Strukturwandel weiter beschleunigt und die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Sachen Tierwohl nicht unterstützt wird. Mit der vorliegenden Fassung der TA Luft kann die Modernisierung der Tierhaltung im Sinne von Tierwohl und Luftreinhaltung zeitlich, praktisch und finanziell trag-bar nicht vorangebracht werden. Es ist eine Priorisierung der Tierwohlanwendungen bei Genehmigungsverfahren statt des derzeit vorgesehenen Ermessensspielraums für die Genehmigungsbehörden erforderlich.

Bau- und Immissionsschutzrecht sind weiterhin nicht kompatibel. Es ist dringend eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen zugunsten eines Bestandsschutzes für Betriebe bei einer „Verbesserungsgenehmigung“ erforderlich, wie sie beim nun beschlossenen Baulandmobilisierungs-gesetz gefordert wurde. Bagatell- und Irrelevanzgrenzen in der TA Luft dürfen nicht weiter eingeengt und Genehmigungsverfahren müssen so einfach wie möglich gehalten werden, um eine Weiterentwicklung der Tierhaltungsbedingungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Thüringer Bauernverbandes im Mitgliederbereich unter Mitgliederbereich/Downloads/Interne Stellungnahmen und Positionspapiere/. Link

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