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Keine Tierwohlverbesserungsgenehmigung im Baulandmobilisierungsgesetz

Wie befürchtet, haben die Bundesländer in ihrer Bundesratsentscheidung am 28. Mai das Baulandmobilisierungsgesetz ohne eine Genehmigung für Stallumbaumaßnahmen zu Tierwohlzwecken beschlossen.

Der ausgelaufene § 13 b Baugesetzbuch zur beschleunigten Ausweisung von Bauland am Ortsrand wird befristet bis 31. Dezember 2022 wieder eingeführt. Damit wird entgegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und auch den Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung keine genehmigungsrechtliche Erleichterung für Stallbaumaßnahmen zugunsten von mehr Tierwohl geschaffen.

Am 10. Juni wird die Arbeitsgruppe Baurecht des Deutschen Bauernverbandes tagen und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Tierreferate beraten, welche Möglichkeiten bestehen, trotz des vollkommen unbefriedigenden Baulandmobilisierungsgesetzes Ställe für mehr Tierwohl zu bauen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt soll es dann in Kraft treten.

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