Am 05. Juli 2023 hat die Kommission der Europäischen Union ihren Vorschlag zur Modernisierung des EU-Gentechnikrechts veröffentlicht. Damit legt sie den Grundstein für eine moderne, wissenschaftlich begründete Betrachtung neuer Züchtungsmethoden wie das CRISPR/Cas-Verfahren, besser bekannt unter dem Begriff „Genschere“. Die vorgestellten Kommissionsvorschläge können nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes überwiegend positiv beurteilt werden. Die derzeit geltenden Rechtsvorschriften für genveränderte Organismen (GVO) aus dem Jahr 2001 sind nach einer Studie der Kommission nicht zweckmäßig für neue Züchtungsmethoden und müssen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden, so die Studie.
Im Vorfeld erfolgte eine breit angelegte Einbeziehung der Politik, Wissenschaft, Verbänden und NGO´s. Mit dem veröffentlichten Vorschlag folgt die EU-Kommission den Empfehlungen wissenschaftlicher Einrichtungen, so etwa die der Nationale Akademie der Wissenschaften, Leopoldina.
Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass für Züchtungsverfahren wie CRISPR/Cas die GVO-Regulierung nicht mehr pauschal gilt. Voraussetzung ist, dass die dadurch entstandenen Sorten sich von denen aus der klassischen Züchtung nicht unterscheiden. Darüber hinaus bleiben die strengen Regelungen bzw. Verbote des Einsatzes von artfremden Genen in der Züchtung weiter bestehen.