Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), sind ab diesem Jahr (01. Januar 2023) neue Tiergruppen dazu verpflichtet, am Antibiotika-Monitoring teilzunehmen. Dazu zählen nun auch: Milchkühe, Zukaufskälber, Zuchtsauen und Ferkel sowie Jung- und Legehennen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Anwendung von Antibiotika auf ein therapeutisches Minimum zu reduzieren.
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