Bundeskabinett billigt Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf Fleisch
(BMEL) Das Bundeskabinett hat am 26.07.2023 einen Verordnungsentwurf des BMEL gebilligt, nach der künftig unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen muss. Dies gilt für jedes frisches, gekühltes und gefrorenes Stück Fleisch dieser Tierarten. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Bundesrat hatte dieser Zweiten Änderungsverordnung...
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