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Ergebnisse zu den Trilogverhandlungen über die Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) liegen vor

Nach den monatelangen Trilogverhandlungen zur Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) wurde am 28. November eine Einigung erzielt. Besonders hervorzuheben sind die überarbeiteten Bestimmungen für Schweine- und Geflügelställe, die trotz höherer Schwellenwerte im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission eine spürbare Verschärfung darstellen. Anstelle des bisherigen Schwellenwerts von beispielsweise 2.000 Mastschweinen gelten nun knapp 1.150 Plätze, was zu zusätzlichen Anforderungen im Bereich des Emissionsschutzes führt. Bei Puten wird der Schwellenwert von 40.000 auf unter 10.000 Plätze reduziert, was die Putenhaltung im Geflügelbereich am stärksten betrifft. Bei Masthähnchen bleibt der Schwellenwert praktisch unverändert, während sich der Schwellenwert bei Legehennen halbiert.

Für die Berechnung ist entscheidend, dass zwischen Livestock Units (LSU) und Großvieheinheiten (GV) unterschieden wird. Die europaweite Grundlage ist nun die LSU, die sich im Gegensatz zu GV anhand des Futteraufwands berechnet, während GV auf dem Lebendgewicht basieren. Damit bleibt der Konflikt zwischen Emissionsminderung und verbessertem Tierwohl weiterhin ungelöst und verschärft sich sogar. Obwohl Ausnahmen vorgesehen sind, bedarf es einer genaueren Analyse. Positiv hervorzuheben ist, dass Rinder weiterhin nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen sollen.

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