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Regelung zur telefonischen Feststellung der Erkrankung des Kindes

Am 18. Dezember 2023 haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken­versicherungen (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Vereinbarung geschlossen, nach der Eltern eine ärztliche Bescheinigung, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, auch telefonisch und ohne einen Praxisbesuch erhalten können.

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