Auf 12,41 Euro brutto pro Stunde steigt ab dem 1. Januar 2024 der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Er gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahren als Lohnuntergrenze somit auch für Minijobberinnen und Minijobber. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der allgemeine Mindestlohn nicht zum Tragen kommt, z.B. bei der Vergütung von Praktikanten und Praktikantinnen und Auszubildenden.
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