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Ab 1. Januar 2024 steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze

Auf 12,41 Euro brutto pro Stunde steigt ab dem 1. Januar 2024 der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Er gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahren als Lohnuntergrenze somit auch für Minijobberinnen und Mi­nijobber. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der allgemeine Mindestlohn nicht zum Tragen kommt, z.B. bei der Vergütung von Prakti­kanten und Praktikantinnen und Aus­zubildenden.

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