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Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 – InsoGeldFestV 2024) zugestimmt.

Mit der Verordnung wird der gesetzlich vorgeschriebene Umlagesatz für das In­solvenzgeld nach § 360 SGB III für das Kalenderjahr 2024 auf 0,06 Prozent des ren­tenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts festgelegt.

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