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Bundesempfehlung Landwirtschaft geschlossen

Nach zwei bereits gescheiterten Verhandlungsrunden haben sich die Verhand­lungsgruppen des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftli­chen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in der 3. Verhandlungsrunde auf eine Bundesempfehlung Landwirtschaft geeinigt.

Angesichts der hohen Abschlüsse in anderen Branchen gestalteten sich die Ver­handlungen als sehr schwierig.

Nach einer anfänglichen Forderung der Gewerkschaft bzgl. einer Tariferhöhung von 10 % für 12 Monate und einer Anhebung der untersten Lohngruppe auf einen Betrag oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns wurde nach intensiven Diskussionen folgende Empfehlung vereinbart:  

  • In der untersten Lohngruppe (Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufs­aus­bildung in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung) gilt weiterhin eine Vergütung in Höhe vom gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 Euro/Stunde ab 1. Januar 2024 und 12,82 Euro/Stunde ab 1. Januar 2025.
  • Zusätzlich erhalten diese Arbeitnehmer, wenn sie in Vollzeit beschäftigt sind und einen auf 10 Wochen befristeten Arbeitsvertrag erfüllen, eine Prämie in Höhe von 30 Euro je voll gearbeiteten Monat, wenn sie ihre Arbeitsleis­tung nicht vorzeitig aufgeben. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie antei­lig.
  • In den übrigen Entgeltgruppen werden die Löhne ab 1. Januar 2024 um 3,9 % und ab 1. Januar 2025 um 3,8 %
  • Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten zwei Inflationsausgleichs­prä­mien (IAP) iSd § 3 Nr. 11c EStG oder – wenn der steuerfreie Betrag von ins­gesamt 3.000 Euro bereits ausgeschöpft ist – zwei Einmalzahlun­gen in Höhe von je 350 Euro brutto, zahlbar mit den Lohnabrechnungen im März und Dezember 2024.

         Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Leistung anteilig.

  • Die Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen werden auf Länderebene geregelt. Bei den Ausbildungsvergütungen sind die neuen Werte der ge­setzlichen Mindestausbildungsvergütungen zu beachten.
  • Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 31. Dezember 2025.

Die Bundesemp­fehlung bildet die Grundlage der Entgeltverhandlungen auf Lan­desebene, welche nun zeitnah beginnen werden.

Gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbänden aus Mecklen­burg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen werden wir, wie bereits zur letzten Tarifrunde erfolgreich praktiziert, mit der IG BAU die Entgelt­tarifverhandlungen führen.

Über die Ergebnisse werden wir dann unverzüglich informieren.

Thüringer Bauernverband e.V.
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