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Verpflichtende nationale Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch

Seit dem 1. Februar muss nun auch unverpacktes, frisches Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel entsprechend seiner Herkunft in der Fleischtheke gekennzeichnet werden. Bisher galt diese Regelung nur für unverpacktes Rindfleisch sowie bei bereits vorverpacktem Fleisch der genannten Tierarten. Die Vorschriften zur verpflichtenden Kennzeichnung sehen vor, dass Angaben zum Aufzuchtland („Aufgezogen in:“) sowie dem Schlachtland („Geschlachtet in:“) gemacht werden. Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung eines Tieres nachweislich in einem einzigen EU-Mitgliedsland oder Drittland, dann kann stattdessen die Angabe „Ursprung:“ verwendet werden. Zusätzliche Angaben zur Herkunft sind freiwillig. Die Kennzeichnung kann am Fleisch selbst erfolgen oder durch Aushänge sowie sonstige schriftliche/elektronische Angebote. Sollte der überwiegende Teil des Fleisches die gleiche Herkunft haben, dann genügt ein allgemeiner Aushang an gut sichtbarer Stelle.

Für Verbraucher soll so beispielsweise beim Kauf von Gehacktem aus der Frischetheke im Supermarkt, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt, schnell ersichtlich sein, woher das angebotene Fleisch stammt.

Nachdem eine EU-weite Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Fleisch immer noch auf sich warten lässt, geht Deutschland erstmal national selber vor. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft plant die Herkunftskennzeichnung in Zukunft auch auf den Außer-Haus-Verzehr auszuweiten.

Foto: Kompetenzzentrum Direktvermarktung

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