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Aussetzen Pflichtbrache – dringend Zeitschiene abwarten!

Auf Grund vieler Nachfragen zu dem Aussetzen der Pflichtbrache beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) sowie den Agrarförderzentren, informiert das TMIL aus gegebenem Anlass über den aktuellen Stand zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für 2024.

Inhalte GLÖZ 8 Ausnahme

Die GLÖZ 8 Anforderung gilt als erfüllt, wenn mindestens 4% des betrieblichen Ackerlandes für folgende Zwecke bereitgestellt werden:

a)      Nichtproduktive AL-Flächen und Landschaftselemente an AL und/oder

b)      Leguminosen ohne PSM-Anwendung und/oder

c)      Zwischenfrüchte ohne PSM-Anwendung

Offene Punkte der Ausgestaltung sind für die Zwischenfrüchte die noch festzulegenden Standzeiten. Weiterhin wird noch diskutiert, ob Untersaaten ebenfalls als Zwischenfrüchte anzuerkennen sind.

Einzuhaltende/abzuwartenden Zeitschiene

Bis zum 29. Februar 2024 muss die EU-Kommission die Rückmeldung von den Mitgliedsstaaten, also auch von Deutschland, erhalten, ob von der GLÖZ 8 Ausnahme für 2024 Gebrauch gemacht werden wird. Für die Umsetzung in Deutschland muss eine neue, zweite GAP-Ausnahme-Verordnung mit allen einzuhaltenden Vorgaben erarbeitet und beschlossen werden. Erst nach Inkraftsetzung dieser Ausname-VO (voraussichtliche Ende März/April) haben die Landwirte die tatsächliche Sicherheit von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen zu dürfen. Bis dahin müssen die vorhandenen GLÖZ 8-Brachen unbedingt als solche beibehalten werden !!!

Trotz einer zustimmenden Rückmeldung bis zum 29.02.24 an die Europäische Kommission besteht laut TMIL nach wie vor die Möglichkeit, dass auf Bundesebene keine die Umsetzung regelnde Ausnahme-VO beschlossen werden kann. In einem solchen Fall wäre die GLÖZ 8-Verpflichtung wie gewohnt zu erfüllen!

Zum jetzigen Zeitpunkt ist außerdem bereits klar, ob Betriebe, welche die Ausnahmeregelung nutzen gleichzeitig auch ÖR 1a oder 1b beantragen können.

Zu den weiteren Kombinationsmöglichkeiten der diesjährigen Ausnahme mit ÖR 2, ÖR 6 und KULAP Maßnahmen wird das TMIL schnellstmöglich informieren.

Thüringer Bauernverband e.V.
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