Nachdem sowohl die 3 Mio. Euro für den Landeshaushalt 2024 bereitgestellt, als auch ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes erarbeitet wurde, steht der Wiedereinführung der Drittelbeteiligung eigentlich nichts mehr im Weg. Trotzdem
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