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Züchtungsfortschritt sichern – Nachbauerklärung online einreichen!

Für das Anbaujahr Herbst 2023 / Frühjahr 2024 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft.

Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden.

Ab 2025 wird die Nachbauerfassung vollständig auf ein Onlineverfahren umgestellt, daher empfiehlt die STV die Nachbaumeldung schon jetzt über diesen komfortablen Weg.

Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2024 verpasst, kann das finanzielle und rechtliche Folgen haben, die häufig falsch eingeschätzt werden. Was viele Betriebsleitende nicht wissen: nicht nur durch die Verwendung des Nachbausaatguts werden bei Missachtung der Nachbaubestimmungen die Sortenschutzrechte verletzt, sondern die so erzeugte Ernte unterliegt ebenfalls den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirtinnen und Landwirte das STV-Service-Center unter der Tel.: +49 (0)228 969 431 60.

 

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

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