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Sammelantragstellung ohne Flächenregister gestartet

Seit dem Osterwochenende ist in PORTIA die diesjährige Sammelantragstellung für 2024 möglich. Die Flächendaten können wie gewohnt über den endgültigen Flächennutzungsnachweis 2023 (FNN 2023) oder eine entsprechende Schnittstelle zur eigenen betrieblichen Ackerschlagkartei eingelesen werden. Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde auf die verpflichtende Nutzung des Flächenregisters, insbesondere für alle KULAP-Antragsteller, von Seiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verzichtet. Sowohl in den persönlichen Gesprächen mit Staatssekretär Torsten Weil, als auch am Rande der Agrarministerkonferenz mit Ministerin Susanna Karawanskij wurde uns versichert, dass die Einführung des Flächenregisters erst nach der Sammelantragstellung starten soll. Der TBV hatte folgende Forderungen formuliert:

  1. Antragstellung 2024 im PORTIA ohne verpflichtende sowie ohne freiwillige Teilnahme am Flächenregister
  2. Schaffung einer Schnittstelle, dass die abgestimmten Flächendaten aus dem FNN24 (dass sollte ungefähr am 01. Juni stimmig sein) in das Flächenregister übernommen werden können
  3. Schulungen der Landwirte zum Umgang mit dem Flächenregister ab 16. Mai (also nach Abschluss der Antragstellung)
  4. Automatische Synchronisierung der geometrischen Daten zwischen FNN und Flächenregister

Gleichzeitig hat der TBV aber auch klargestellt, dass die Landwirte sich zu einer elektronischen Datenerfassung nicht verschließen, jedoch die Systeme funktionieren müssen.

Als TBV werden wir gegenüber der Behörde nach wie vor in Bezug auf den Bürokratieabbau fordern, dass bei Einführung des Flächenregisters keine Doppelerfassungen entstehen dürfen und Datenübernahmen aus den vorhandenen Schlagkarteien einfach möglich sein müssen.

 

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