Am 22. März wurde die zweite GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusnV) im Bundesrat beschlossen. Die Regelungen sind damit nun verbindlich und so wie erwartet.
Das vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) veröffentlichte Merkblatt mit Informationen über die diesjährige Ausnahmereglung zu GLÖZ 8 Verpflichtungen wurde redaktionell angepasst. In diesem kann nachgelesen, welche Optionen bestehen, welche Kombinationen möglich sind und welche Auswirkungen zu anderen Fördermaßnahmen bestehen. Ebenfalls beschrieben ist, welche Kulturen zulässig sind und welche Beantragtkennzeichen gesetzt werden müssen.
Das Merkblatt erscheint auch auf der Internetseite des TMIL und wird in PORTIA auf der Startseite eingestellt.