Der Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft hat am 11. April u. a. den Thüringer Bauernverband (TBV) mündlich zum Zweiten Entwurf des Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes (ThürAFSG) im Thüringer Landtag angehört. Der Präsident des TBV Dr. Klaus Wagner stellte unter Verweis auf die bereits am 5. April abgegebene schriftliche Stellungnahme nochmals einige Kritikpunkte dar. So u.a. dass aufgrund der kleinen Flächeneinheiten in Thüringen die Genehmigungsgrenze von 0,25 Hektar beibehalten und im ThürAFSG festgeschrieben werden sollte. Eine lediglich zeitliche Befristung der Absenkung von grundsätzlich ein Hektar auf 0,25 Hektar bis 31. Dezember 2028 reicht nicht aus. Laut Gesetzentwurf sollen die Landkäufe der Gemeinden und Gemeindeverbände bereits beim Vorliegen eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan genehmigungsfrei sein. Dies lehnt der TBV ab, da ein Aufstellungsbeschluss nur geringste Anforderungen hat und jederzeit geändert werden kann, wodurch die Gefahr der Flächenbevorratung besteht. Wagner erklärte unter Verweis auf das Rechtsgutachten der Jenaer Rechtsprofessorin Dr. Anna Leisner-Egensperger, dass die Definition der Landwirteigenschaft unter Verweis auf EU-Recht zu Rechtsunsicherheiten führt, denn im Falle eines Rechtsstreites müsste der Europäische Gerichtshof zur Auslegung der europäischen Norm angehört werden. Die Share-Deal-Regelungen, die der eigentliche Anlass für den Entwurf des ThürAFSG sind, bleiben unklar und sind u. a. wegen Verstoßes gegen die Eigentumsfreiheit verfassungswidrig. Sie regeln zudem nicht den Geschäftsanteilkauf bei verbundenen Unternehmen, was Umgehungsmöglichkeiten schafft. Die rasant gestiegenen Pacht- und Kaufpreise haben ihre Ursache zudem weniger in Anteilskäufen außerlandwirtschaftlicher Investoren als vor allem im Tätigwerden der BVVG und zunehmenden Flächenkonkurrenzen. Die Abnahme von landwirtschaftlicher Fläche in Thüringen beruht vor allem auf Siedlungs- und Infrastrukturmaßnahmen sowie dem Ausbau Erneuerbarer Energien und den damit verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Wagner wies darauf hin, dass es geboten wäre, die Landwirtschaft in Thüringen zu stärken und die Landwirte bei Nachfolgeregelungen zu unterstützen (beispielsweise durch Förder- und Bürgschaftsprogramme). Insgesamt lehnte der TBV den Gesetzentwurf ab. Diese Ansicht teilten auch alle anderen Angehörten, wie der Vertreter des Waldbesitzerverbandes für Thüringen, des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften, des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen oder auch die juristische Professorin Dr. Antje Tölle, die auf die juristischen Themen des Bodenmarktes spezialisiert ist und dem Gesetzentwurf eklatante Mängel bescheinigte.