Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten und stellt verschärfte Anforderungen an die Landwirtschaft bezüglich der Tierhaltungsanlagen und Biogasanlagen. Zwar enthält sie längere Umsetzungsfristen, deren Ablauf rückt jedoch näher. Mittlerweile erhalten die Landwirtschaftsbetriebe Schreiben der Unteren Immissionsschutzbehörden, in denen auf die neuen Anforderungen und die Umsetzungsfristen hingewiesen wird. So stellen sich u. a. Fragen zur Abdeckung von Behältern und Becken zur Gärrestelagerung, zur Umhüllung von Gärbehältern und Gasspeichern sowie zu Festmistmieten.
Wie bereits angekündigt, findet am 24. April von 9 Uhr bis ca. 13 Uhr in Apfelstädt eine Veranstaltung des Thüringer Bauernverbandes zur Umsetzung der TA-Luft in der Landwirtschaft statt, um Fragen zur Umsetzung der neuen Anforderungen in der Praxis und zum Umgang mit Auflagen/ Kontrollen durch die Landratsämter beantworten zu können.
Anmeldungen sind direkt im Veranstaltungskalender über die TBV-Homepage möglich. Infos zum Programmablauf finden Sie hier.