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Solarpaket I: Duldungspflicht gestrichen

Ein großer Erfolg für die Bauernverbände: Die geplante Duldungspflicht für die Verlegung, Errichtung und den Betrieb von Netzanschlussleitungen für Erneuerbare-Energie-Anlagen ist nur noch für Grundstücke der öffentlichen Hand vorgesehen.

Der Deutsche Bauernverband hat sich gemeinsam mit den Landesbauernverbänden von Beginn an klar gegen die 2023 geplante Duldungspflicht positioniert. Vorgesehen war, dass Leitungen von und zu Windenergie- und PV-Anlagen gegen einen Entschädigungsbetrag von nur 5 Prozent des Grundstücksverkehrswertes zu dulden sind.

Die Bauernverbände hatten sich weiter für private Verhandlungen eingesetzt und sahen in dem Vorhaben eine große Gefährdung der Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbare Energien.

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