Nachdem die EU-Kommission im Dezember letzten Jahres die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängert hat, musste die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung neu gefasst werden. Dies war nötig, weil die in der Anwendungsverordnung gefassten Auflagen bzw. Verbote nicht mit dem EU-Recht
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden