Bis zum 9. Februar 2024 hatten Sauenhalterinnen und -halter in Thüringen Zeit ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum bei ihrem zuständigen Veterinäramt einzureichen oder eine Erklärung zur Aufgabe der Tierhaltung abzugeben. Grundlage hierfür ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNV),
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