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SVLFG: Renten in der Grünen Branche steigen deutlich

Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen auch die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und Berufsgenossenschaft zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Zudem werden die Renten in Ostdeutschland vollständig an das Niveau in Westdeutschland angepasst. In der Alterssicherung der Landwirte steigt der allgemeine Rentenwert von 17,36 Euro (West) bzw. 17,33 Euro (Ost) auf bundeseinheitlich 18,15 Euro. Die Renten in Ostdeutschland werden somit zum 1. Juli vollständig an das Niveau in Westdeutschland angepasst sein.

Der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Renten der Unfallversicherung verändern sich entsprechend dem Vomhundertsatz, um den sich die Renten der Deutschen Rentenversicherung erhöhen.

Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten steigen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen. Nach dem neuen Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz können sich Erwerbsminderungsrenten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, neben der normalen Rentensteigerung von 4,57 Prozent um einen Zuschlag erhöhen.

Auch alle Renten, die auf die oben genannten Renten direkt folgen, zum Beispiel Altersrenten und Witwenrenten, werden entsprechend erhöht. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, bei denen kein vorheriger Rentenbezug des bzw. der Verstorbenen vorlag und die in diesem Zeitraum begonnen haben. Diese zusätzliche Steigerung beträgt für die genannten Renten, die bis zum 30. Juni 2014 begonnen haben, bis zu 7,5 Prozent und für die danach beginnenden bis zu 4,5 Prozent.

Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch ab Juli 2024. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Alle Rentenbezieher werden durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Rentenanpassung informiert.

Bei Fragen zu Beiträgen und Leistungen der SVLFG können sich Versicherte und alle Interessierte gern an die Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband wenden.

 

Kontakt 

Cornelia Müller 

FachreferentinSozialpolitik und -recht; Beraterin SVLFG
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