Nach dem die Afrikanische Schweinepest (ASP) am 15. Juni erstmals im Landkreis Groß-Gerau nachgewiesen wurde, ist die Anzahl bestätigter ASP-Fälle in Hessen auf 21 gestiegen (Stand: 12. Juli). Mittlerweile konnte auch eine Infektion in einem hessischen Hausschweinebestand bestätigt werden. Wie das Landwirtschaftsministerium am 8. Juli in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen. Bei einer Kontrolle war dort bei einem Tier, das Krankheitssymptome aufwies, eine Blutprobe genommen worden. Der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest bestätigte sich. Daraufhin wurden die Tiere nach Ministeriumsangaben noch am selben Tag unter tierärztlicher Aufsicht getötet.
Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone (zehn Kilometer) eingerichtet, in welchen starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung gelten. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu dürfen nicht aus der Zone verbracht werden.
Inzwischen hat sich die ASP auch nach Rheinland-Pfalz ausgebreitet. Am 6. Juli wurden ein totes und ein im Sterben befindliches Wildschwein in einem Rhein-Arm in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms aufgefunden. Beide Tiere konnten positiv auf das Virus getestet werden. Die Anzahl bestätigter ASP-Fälle im Landkreis Alzey-Worms beträgt inzwischen vier.
Zudem ist mit dem Landkreis Mainz-Bingen der zweite Landkreis in Rheinland-Pfalz betroffen. Dort wurde das Virus bislang bei einem Wildschwein bestätigt. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone nach den ersten ASP-Funden in Hessen.
Mit Blick auf die aktuellen Seuchenausbrüche ist auch in Thüringen die Gefahr eines Viruseintrages weiterhin hoch. Um im Ausbruchsfall schnell handeln und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können, ist es von enormer Bedeutung, verendet aufgefundenes Schwarzwild zu melden um diese auf das Virus untersuchen zu können. Außerdem ist die Aufrechterhaltung des Jagddrucks auf das Schwarzwild durch die Jägerinnen und Jäger weiterhin sehr wichtig. Nach dem milden Winter sind in Thüringen in diesem Jahr viele Frischlinge unterwegs, die schon bald selbst am Reproduktionsgeschehen teilnehmen werden. Da die hohen Schwarzwildbestände den Kampf gegen die ASP deutlich erschweren würden, ist eine konsequente Schwarzwildbejagung zwingend nötig.
Auf der Homepage des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) findet man außerdem die Onlineversion der Kleinen ASP-Fibel.
Link Homepage: Kleine ASP-Fibel
In dieser werden wichtige Informationen zum Umgang mit der ASP gegeben. Für den Jäger sind dabei, neben den Merkmalen der Lebendbeschau, die Veränderungen an den inneren Organen von besonderer Bedeutung. Solche möglichen Veränderungen sind in der ASP-Fibel bildlich dargestellt.