Am Freitag wurde die Blauzungenkrankheit (BTV) bei einem Rind in Alsfeld (Vogelsbergkreis, Hessen) festgestellt. Der Verdacht auf die Blauzungenkrankheit bestätigte sich durch Untersuchungen beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen. Hessen verliert damit als fünftes Bundesland, neben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz, seinen BTV-Freiheitsstatus. In diesem Zusammenhang ergeben sich für die Tierhaltenden in Hessen direkte Konsequenzen:
Ab sofort sind Transporte von Tieren in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU untersagt, einschließlich angrenzender Bundesländer mit Freiheitsstatus. Deutschland galt zuvor jahrelang als seuchenfrei, kurz nachdem im Oktober 2023 erstmals das Blauzungenvirus vom „Serotyp 3“ in den Niederlanden nachgewiesen wurde trat es auch in Deutschland auf. Derzeit ist das Virus in Belgien, den Niederlanden und Deutschland verbreitet.
Hessen hat im vergangenen Monat die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer zugelassen. Das Land gibt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse auch einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor. In Hessen werden rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe gehalten.
Die StiKo Vet empfiehlt, in einer aktuellen Kurzstellungnahme, Schafe und Rinder in betroffenen und angrenzenden Gebieten unverzüglich mit einem der verfügbaren Impfstoffe zu impfen. Es wird erwartet, dass sich BTV-3 über die derzeit betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird. Eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer (insbesondere Rinder, Schafe & Ziegen) ist daher auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind.
Informationen für Thüringen finden sich in den folgenden Beiträgen:
Per Eilverordnung: Deutschland erlaubt Anwendung von Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit
Allgemeinverfügung für Impfungen gegen Blauzungenkrankheit
Foto: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Dr. Johannes Winkelmann