Das aktuelle Seuchengeschehen verpflichtet Schweinehalterinnen und -halter in den festgelegten Restriktionszonen durch behördliche Aufforderungen, ihre Bestände täglich auf Krankheitsanzeichen zu untersuchen und entsprechende Auffälligkeiten dem Veterinäramt des Landkreises zu melden. Dies war am 22. Juli der Fall, als im südlichen Kreisgebiet von Groß-Gerau (Hessen) gleich bei zwei schweinehaltenden Betrieben Anzeichen einer Erkrankung an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gemeldet wurden. In dem kleineren Betrieb mit insgesamt 17 Schweinen wurde ein verendetes Schwein aufgefunden. Bei dem zweiten Betrieb mit 170 Schweinen bemerkte der Halter, dass sich einige seiner Tiere auffällig schwach verhielten und verstärkt versuchten sich zu kühlen, was wiederum für Fieber spricht.
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