Am 2. August hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan formell eingereicht. Sollten Bundesrat und EU-Kommission zustimmen, würden die Änderungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Förderfähigkeit von Agri-PV in der GAP soll erweitert werden. So könnten Landwirte
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden