Das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) hat seinen Weg nach Thüringen gefunden. Nachdem die ostdeutschen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern letzte Woche ihren BTV-Freiheitsstatus verloren haben, verliert nun auch der Freistaat Thüringen seinen Status als „BTV-frei“ und wird somit zum Restriktionsgebiet. Laut einer aktuellen Mitteilung des Thüringer Sozialministeriums wurde das Virus vom Serotyp 3 am 9. August in den Landkreisen Eichsfeld und Nordhausen festgestellt. Betroffen sind zwei Schafbestände, in denen jeweils ein Einzeltier BTV-typische Krankheitserscheinungen gezeigt hat. Daraufhin wurden entsprechende Proben entnommen und die Behandlung der betroffenen Tiere wie auch der Einsatz von insektenabwehrenden Mitteln (Repellentien) eingeleitet.
Da die Tierseuche für den Menschen nicht gefährlich ist, wurden keine weiteren Seuchenbekämpfungsmaßnahmen unternommen. Wie das Thüringer Sozialministerium mitteilt, war BTV-3 zuletzt im Jahr 2009 in Thüringen festgestellt worden. Aufgrund des starken Anstiegs an BTV-3-Ausbüchen ist zu erwarten, dass weitere Fälle auftreten werden. Stand heute haben nur noch die Bundesländer Brandenburg, Saarland und Bayern ihren BTV-Freiheitsstatus. Auf europäischer Ebene ist neben den Niederlanden und Belgien nun auch Frankreich betroffen.
Impfung
Eine Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung. Hierbei werden in Deutschland ausschließlich inaktivierte Impfstoffe eingesetzt. Bisher wurde die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 im Rahmen einer bundesweit gültigen Eilverordnung gestattet. Entsprechend den Gebrauchsinformationen schützen die drei Impfstoffe vor Todesfällen nach Infektion mit dem BTV-3 Virus und reduzieren die klinischen Erscheinungen sowie die Virämie.
Auch wenn der Impfschutz nicht vollständig ist, wird die Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 durch die StIKo Vet dringend empfohlen!
Die Thüringer Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einer Beihilfe je Impfung von 1,00 Euro bei Rindern und 0,60 Euro bei Schafen und Ziegen. Diesen Betrag zieht der Tierarzt je Tier von der Rechnung ab und erhält diesen von Tierseuchenkasse erstattet. Voraussetzung ist, dass der Tierhalter einen entsprechenden Beihilfeantrag gestellt hat. Der Tiergesundheitsdienst berät Tierhalter und Tierärzte in allen Fragen des Seuchenschutzes und der Impfprophylaxe (Kontaktdaten: www.thtsk.de).
Verbringen von Tieren
Wie aus der Mitteilung des Thüringer Sozialministeriums hervorgeht, ist das Verbringen von Wiederkäuern und deren Zuchtmaterial in freie Gebiete nun nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich. Weitere Hinweise dazu sollen zeitnah hier veröffentlicht werden
Weiterführende Informationen und wichtige Hinweise: