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Sicherheit für Auszubildende: Mit gutem Beispiel voran

Ein neues Ausbildungsjahr für viele Jugendliche hat begonnen und für Sie als Unternehmerin bzw. Unterneher ist es auch jedes Jahr wieder eine Herausforderung, die Jugendlichen gesund und sicher durch diese Zeit zu begleiten. Alle Betriebsangehörigen sind verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Für die Auszubildenden stellen sich viele Fragen: Worauf muss ich achten, wie muss ich mich verhalten?

Unternehmerin und Unternehmer sowie Ausbilderinnen und Ausbilder müssen die Auszubildenden zu Beginn der neuen Tätigkeit im Betrieb einweisen und sie umfassend unterweisen. Gezeigt werden muss: Wie die Arbeit abläuft, wo Fehler passieren können, wo Verletzungsgefahren lauern, was Gesundheisgefährdend sein könnte. Auch wenn die Auszubildenden schon 15 Jahre alt sind, dürfen sie noch nicht jede Maschine bedienen bzw. jede Arbeit durchführen, denn in einigen Fällen gibt es Beschäftigungsbeschränkungen.

Wissen und Erfahrung schützen vor Unfällen!

Mehr Informationen: SVLFG-Broschüre B05 „Auszubildende und Berufsanfänger“

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