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Tod von Rehkitzen durch Mahd

Wildunfälle bei der Mahd ereignen sich regelmäßig. In den letzten Tagen erhielten Amtstierärzte Bilder, von zu Tode gekommenen Rehkitzen auf Grünlandflächen. Manch landwirtschaftlicher Be-trieb wird mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz konfrontiert. Neben der unschönen Begebenheit besteht die Gefahr, dass Tierkadaver in die Silage gelangen und das Futter mit Toxinen kontaminiert (Botulismus). Das maschinenführende Personal steht rechtlich in der Verantwortung, dass Wildtiere bei der Mahd nicht getötet bzw. gefährdet werden. Vorsorge-Maßnahmen können das Risiko minimieren und sind tierschutzrechtlich Pflicht. Vor der Mahd sollte daher mit dem Jagdpächter gesprochen werden, um das Absuchen der Fläche zu planen. Auf großen Flächen empfiehlt sich, die Mahd von innen nach außen. Das Wild erhält somit die Chance, fliehen zu können. Methoden zur Vergrämung durch Knistertüten, Flatterbänder oder Kofferradios sind bereits bei einer Maßnahme pro Hektar wirksam. „Kitzretter“ können selbst gebaut werden. Bauanleitungen hierfür gibt es bspw. unter: https://www.agrarheute.com/technik/traktoren/kitzretter-selber-bauen-so-funktioniert-522678 

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