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ITW: Neue Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter ab 4. November

Ferkelaufzüchter haben ab dem 4. November die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) anzumelden. Diesmal können sich erstmalig auch ausländische Betriebe registrieren. Dies gilt nur für Betriebe, die bisher noch nicht an der ITW teilnehmen.
Bereits an der ITW teilnehmende Betriebe müssen nichts weiter unternehmen, um weiterhin dabeizubleiben. Eine Registrierung ist bis zum 2. Dezember 2024 möglich.

Vor der Zulassung erfolgt im Dezember eine Budgetprüfung, sollte es hier zu einer Überzeichnung kommen, entscheidet ein Losverfahren.

Neue Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als sogenannte „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil. Das bedeutet, Sie beziehen ihre Ferkel komplett von einem oder mehreren ITW-Ferkelerzeugern
und die Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster.

Laut ITW erhalten Ferkelaufzüchter ein Tierwohlentgelt von 4,50 Euro je aufgezogenem Ferkel (inkl. der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger) und geben davon 1,80 Euro an den Sauenhalter weiter. Damit soll die Wertschöpfungskette unter ITW-Kriterien geschlossen werden.

Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Januar 2025 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. September 2025.

Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt und verlängert sich mit jedem bestandenen Programmaudit um ein Jahr.

Eine Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es laut ITW bis zum 31. Dezember 2026.

Alle Unterlagen für die neue Registrierungsphase finden Sie hier im Downloadbereich.

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