Die Europäische Kommission hat die De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft geändert. Die Höchstgrenze für Hilfen je Betrieb für drei Jahre wird in Deutschland von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. De-minimis-Hilfen bedürfen keiner vorherigen Genehmigung durch die Europäische Union. Die konkrete Ausgestaltung ist nun Aufgabe des Bundes und der Bundesländer. Die anstehende Einführung eines Zentralregisters für diese Beihilfen bleibt nun abzuwarten, sollte aber die Landwirte vor mehr Bürokratie- und Papierwahnsinn schützen.