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Achtung KULAP-Antragsteller: zusätzliche Erklärung für Auszahlung notwendig

Aktuell ergeht an alle KULAP-Antragsteller die Aufforderung eine zusätzliche Erklärung in Bezug auf die bestehende KULAP-Verpflichtung nachzureichen. Auf Nachfrage beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum war zu erfahren, dass der erforderliche Textbaustein aufgrund eines technischen Fehlers leider nicht im Sammelantrag enthalten war. Dies werde für die kommende Antragstellung nachgeholt.

-          Betroffen sind alle KULAP-Antragsteller

-          Erklärung ist ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich über PORTIA einzureichen

-          bis spätestens 07. Februar 2025

+++ ACHTUNG +++ Auf die heutige (20. Januar) Nachfrage beim Thüringer Ministerium zur extrem bürokratischen Vorgehensweise mit Dokument ausdrucken, ausfüllen mit Unterschrift, einscannen usw. konnten wir folgende Vereinfachung erreichen:

Das Formular wird ohne Unterschrift akzeptiert, wenn das Formular per "hoher Vertrauensstufe" eingereicht wird. Im PDF ist dann jedoch aktiv das notwendige Kreuz digital zu setzen (über z.B. Acrobat Reader) und dann entsprechend in PORTIA einzureichen.

Seitens der Zahlstelle werden ergänzend entsprechende Mitteilungen versandt.

Das Dokument ist bis zum 07. Februar 2025 einzureichen, nicht wie von eingen Agrarförderzentren gefordert bis 03. Februar 2025.
Es besteht vorliegend eine Mitwirkungspflicht. Die zuständige Behörde ist berechtigt, zur abschließenden Prüfung der Fördervoraussetzungen weitere Angaben zu fordern.

In der Aufforderung der Agrarförderzentren wird erklärt, dass der über PORTIA eingereichte Antrag, nicht in vollem Umfang Erklärungen zu den allgemeinen Antragsvoraussetzungen enthält. Vor der Zahlung ist es deshalb unerlässlich, diese Erklärungen nachzufordern. Insbesondere fehlt die Erklärung, dass die im KULAP zur Förderung beantragten Flächen keinen Verpflichtungen unterliegen, die durch den Abschluss von Pacht-, Pflege- und/oder Bewirtschaftungsverträgen begründet wurden.

In dem Dokument werden, obwohl in PORTIA lediglich die Erklärung für Pacht-, Pflege-, Bewirtschaftungsverträge fehlt, ebenso die Erklärungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Erklärung für Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation abgefordert um sicherzugehen, dass auch diese Erklärungen vollständig vorliegen.

Die Erklärung wurde am 16. Januar 2025 in PORTIA unter Fachbereich Sammelantrag, ==> Dokumente ==> 004_KULAP2022 ==> 004_B_Anlagen bereitgestellt.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich in PORTIA im Fachbereich Sammelantrag, ==> Anträge ==> Antragsjahr 2024 ==> Anträge KULAP2022 ==> Unterlagen zur Nachweisführung KULAP, hier ist das Feld „Ich/Wir reiche(n) weitere Unterlagen zur Nachweisführung KULAP2022 ein (KU22.NWA)“ ankreuzen und dann die gescannte bzw. digital ausgefüllte Erklärung als Anlage hochzuladen und das Dokument einzureichen (Anmeldung mit hoher Vertrauensstufe ist erforderlich).

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

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  Fax: +49 (0)361 262 532 25
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