Am 14. Februar hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten veröffentlicht. Diese können tierhaltende Betriebe ab sofort mit ihren eigenen Therapiehäufigkeiten des zweiten Halbjahres 2024 vergleichen.
Werden eine oder beide Kennzahlen überschritten, sind die Betriebe zum eigenständigen Handeln aufgefordert. Bei Überschreitung der Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit dem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Einsatz von Antibiotika ermitteln und gegebenenfalls Schritte zur Reduzierung dieser ergreifen. Bei Überschreitung der Kennzahl 2 muss der Tierhalter mithilfe einer tierärztlichen Beratung einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes erstellen und ihn der zuständigen Behörde vorlegen.
Hintergrund ist das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in der Version vom 21. Dezember 2022, nach welchem die Tierhalter halbjährlich ihren durchschnittlichen Tierbestand in HIT-TAM melden müssen. Gleichzeitig sind die Tierärzte dazu verpflichtet, jede Antibiotikagabe am Tier zu melden. Mithilfe dieser Daten ermittelt die zuständige Veterinärbehörde für jeden Betrieb eine eigene Therapiehäufigkeit, die der Betrieb anschließend mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 (= Referenzdaten) vergleichen kann. Ziel des TAMG ist es, die Anwendung von Antibiotika auf ein therapeutisches Minimum zu reduzieren.
Die bundesweiten Kennzahlen für das Jahr 2024 sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
Quelle für Inhalt und Tabelle: BVL - Fachmeldungen - Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit