Im August letzten Jahres wurde in Thüringen der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) festgestellt. Somit hat Thüringen den Status „frei von BTV“ verloren. Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen (Bartmücken) auf Wiederkäuer übertragen. Mit Beginn des Frühjahrs und dem damit verbundenen Beginn der Aktivität der Vektoren wird eine neue BTV-3 Erkrankungswelle in Thüringen erwartet.
Zum Schutz der Tierbestände ist die Impfung gegen BTV-3 seit letztem Jahr möglich. Diese Impfung ist das Mittel der Wahl, um die Tiere vor schwerer Krankheit und Tod zu schützen und die Weiterverbreitung der Seuche einzudämmen.
Im Frühling beginnt die nächste Gnitzensaison. Es wird daher dringend empfohlen, mit der Durchführung der Bestandsimpfungen empfänglicher Tiere bereits jetzt, rechtzeitig vor Beginn des Frühjahres, zu beginnen.
Bei der Durchführung der diesjährigen BTV-3 Impfungen in Thüringen ist jedoch unbedingt folgende neue Entwicklung zu beachten:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat seit Juni 2024 per Verordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet (BTV-3-ImpfgestattungsV). Daher können Impfungen gegen BTV-3 aktuell mit folgenden Impfstoffen vorgenommen werden:
- Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,
- Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. oder
- Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.
Die BTV-3-ImpfgestattungsV des BMEL wurde bereits vor einer möglichen Zulassung der vorgenannten Impfstoffe erlassen, um eine Immunisierung der Tierbestände vor Ausbruch einer zu erwartenden Infektionswelle zu ermöglichen und die Tierbestände somit wirksam vor den Folgen der Krankheit zu schützen.
BMEL informierte nun die Länder darüber, dass in den nächsten Wochen mit der Zulassung der beiden Impfstoffe Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. und Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. gerechnet werden kann. Sobald die Zulassung eines dieser Impfstoffe erfolgt ist, ist eine Impfung auf Grundlage der BTV-3-ImpfgestattungsV nicht mehr möglich.
Das heißt, sobald ein zugelassener Impfstoff für die Tierärzte verfügbar ist, können alle übrigen in der Verordnung genannten Impfstoffe nicht mehr verwendet werden.
Bereits vor Bekanntmachung einer Zulassung eines Impfstoffes in den Praxen vorhandene Bestände dürfen jedoch aufgebraucht werden und die Eintragung in die HI-Tier-Datenbank wird auch für einen begrenzten Zeitraum weiter möglich sein.
In Bezug auf die Grundimmunisierung empfänglicher Tiere ist Folgendes zu beachten: Besteht die Grundimmunisierung laut Herstellervorgabe aus zwei Applikationen von Impfdosen in einem vorgegebenen Abstand, so kann diese Grundimmunisierung entsprechend der Herstellerangaben abgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass zwischen der Applikation der ersten und der zweiten Dosis ein anderer geeigneter Impfstoff zugelassen wird.
Unabhängig von der Wahl des Impfstoffes wird empfohlen, die BTV-3 Impfung aller empfänglichen Tiere so schnell wie möglich durchzuführen, um die Tierbestände rechtzeitig vor Beginn der Erkrankungssaison zu schützen.
Hintergrundinformationen:
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virale Infektionskrankheit, die insbesondere für Schafe und Rinder gefährlich ist. Der krankheitsauslösende Erreger ist das Blauzungenvirus (engl. "Bluetongue virus", kurz BTV). Das Virus wird durch Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen und tritt daher besonders saisongebunden vom späten Frühling bis in den Herbst auf. Auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer sind für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Von dem Erregervirus wurden bislang 24 sogenannte Serotypen entdeckt. Aktuell ist insbesondere der Serotyp 3 (BTV-3) von Bedeutung.
Die Blauzungenkrankheit, speziell der Serotyp BTV-3, hat sich seit Oktober 2023 in den Niederlanden, Belgien und auch in Deutschland von Nordwesten kommend in Richtung Thüringen ausgebreitet. Derzeit verfügt kein Bundesland mehr über den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24).
Die Krankheit ist in allen EU-Mitgliedsstaaten meldepflichtig. Es handelt sich um eine Seuche der Kategorie C.
Für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit können Tierhaltende eine Beihilfe für die 1. bis 10. Impfung je Betrieb und Jahr von 5 Euro und für jede weitere Impfung von 2 Euro beantragen (die Zahl der insgesamt je Betrieb und Jahr beihilfefähigen Impfungen ist auf das 2fache der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Rinder bzw. Schafe/Ziegen begrenzt).
Wichtige Informationen zur Gewährung der Beihilfe erhalten Sie bei der Thüringer Tierseuchenkasse.