Am 24. November kamen die Fachausschüsse Sozialpolitik der Bauernverbände aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ihrer zweiten gemeinsamen Sitzung in diesem Jahr zusammen. Die Beratung fand als Videokonferenz statt.
Zum Auftakt berichtete Uwe Kühne, Vorsitzender des Thüringer Fachausschusses, über die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die am 5. und 6. November in Kassel stattfand. Dort wurden wichtige Beschlüsse gefasst: Neben mehreren Satzungsänderungen wurden eine neue Geschäftsführung eingesetzt sowie neue Mitglieder in die Renten- und Widerspruchsausschüsse berufen. Weitere Themen waren unter anderem die Haushaltslage, Maßnahmen zur Suizidprävention, die Rolle der Frauen in der grünen Branche sowie das aktuelle Unfallgeschehen.
Ein Schwerpunkt der Sitzung war die geplante Aufnahme des „Parkinson-Syndroms durch Pestizide“ in die Liste der Berufskrankheiten. Dirk Ender (SVLFG) erläuterte dazu den fachlichen und rechtlichen Hintergrund. Er betonte, dass die SVLFG an die wissenschaftliche Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates (ÄSB) gebunden ist, der bereits im September 2023 die Einführung dieser neuen Berufskrankheit empfahl. Sowohl Berufsverbände als auch die SVLFG selbst äußerten wiederholt Zweifel an der wissenschaftlichen Grundlage und insbesondere an der festgelegten Grenze von 100 Anwendungstagen – ein Punkt, der auch in der Sitzung intensiv diskutiert wurde. Unabhängig davon muss die SVLFG nach den Kriterien des ÄSB prüfen und entschädigen. Bis zum 19. November 2025 wurden 8.758 Verdachtsfälle gemeldet, knapp 400 davon anerkannt. Bis Ende 2026 wird mit rund 800 weiteren Anerkennungen gerechnet. Mit der geplanten Aufnahme in die Berufskrankheitenliste Anfang 2026 ist zudem ein weiterer Anstieg der Meldungen zu erwarten. Für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Belastung, da jeder anerkannte Fall jährlich rund 29.000 Euro verursacht.
Zur Entwicklung der Beiträge in den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern informierte Hartmut Fanck (SVLFG). Aufgrund der neuen Berufskrankheit werden für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft deutliche Kostensteigerungen erwartet. Der Bund stellt 2026 voraussichtlich 120 Millionen Euro bereit. Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bewährt sich der Anfang 2025 eingeführte neue Beitragsmaßstab, der im kommenden Jahr weiterentwickelt wird. Der Beitrag zur Landwirtschaftlichen Alterskasse steigt 2026 von derzeit 312 Euro auf dann 325 Euro. Eine rege Diskussion wurde von den Fachausschussmitgliedern zu neuen oder spezifizierten Katasterarten und zu unterschiedlichen StEW in angrenzenden Regionen geführt.
Zum Abschluss stellte Matthias Ahmann (SVLFG) die Leistungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse vor. Die bundesfinanzierte Teilabsicherung umfasst neben der Altersversorgung weitere Unterstützungsangebote wie medizinische Rehabilitation, Betriebs- und Haushaltshilfe, Präventionsprogramme sowie eine Krisenhotline. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente für Ehegatten ab dem 55. Lebensjahr
Im kommenden Jahr übernimmt der Bauernverband Sachsen-Anhalt die Verantwortung für die Organisation der gemeinsamen Fachausschusssitzungen. Von Mitgliedern des Fachausschusses wurde vorgeschlagen, im nächsten Jahr Themen wie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, versicherter Personenkreis in der Landwirtschaftliche Krankenkasse zu erörtern.

