• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwischenfrüchte bis 1. Oktober aussäen

Mitglieder, die Ihre ÖVF-Verpflichtung durch Zwischenfrüchte im Rahmen des Greening erfüllen möchten, müssen bis zum 1. Oktober die Aussaat realisiert haben.

Auf Flächen mit Zwischenfrüchten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten. Bis zum 15. Februar 2022 müssen die Zwischenfrüchte auf der Fläche belassen werden. Zwischenfrüchte haben einen Gewichtungsfaktor von 0,3.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung