Mitglieder, die Ihre ÖVF-Verpflichtung durch Zwischenfrüchte im Rahmen des Greening erfüllen möchten, müssen bis zum 1. Oktober die Aussaat realisiert haben.
Auf Flächen mit Zwischenfrüchten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten. Bis zum 15. Februar 2022 müssen die Zwischenfrüchte auf der Fläche belassen werden. Zwischenfrüchte haben einen Gewichtungsfaktor von 0,3.