Für den Abschnitt Süd des Leitungsvorhabens Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Wolkramshausen beginnt und in Vieselbach endet (siehe Übersichtskarte) hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Der Untersuchungsrahmen bestimmt, welche Unterlagen der Vorhabenträger 50Hertz erarbeiten muss.
Nachdem 50Hertz nun alle Planungsunterlagen eingereicht hat, wurden diese von der BNetzA am 20. September öffentlich ausgelegt. Sie finden diese unter Netzausbau - Leitungsvorhaben. Bis zum 19. November nimmt die BNetzA Anmerkungen zu den Unterlagen entgegen. Die RGS Mitte, RA Martin Hirschmann, wird eine Stellungnahme abgeben. Sie können gerne Ihre Anregungen und Hinweise an ihn unter der E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einreichen.