Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag beigefügten Beschluss zum Tierwohlstallbau gefasst (Bundesratsbeschluss). Der Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung der Finanzierung der Tierwohlstrategie. Die baurechtliche Begleitung soll in Analogie zum Umbau der Sauenhaltung erfolgen. Von der Forderung einer zusätzlichen baurechtlichen Flächenbindung wurde Abstand genommen.
Der Thüringer Bauernverband hatte in Vorbereitung der Bunderatssitzung mit Schreiben an den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow appelliert, den Empfehlungen der Ausschüsse für Agrarpolitik und Umwelt zum tierwohlbezogenen Stallumbau nicht zu folgen. Der ursprüngliche Entschließungsantrag der Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni hatte umfassende und klare Lösungsvorschläge für baurechtliche Tierwohlanpassungsmaßnahmen formuliert, denen auch der federführende Bauausschuss folgte. Agrar- und Umweltausschuss forderten hingegen eine Flächenbindung, die vielen Betrieben den Tierwohlstallumbau auch in Zukunft untersagt hätte.