Am 30. September wurde durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum das Antragsformular auf Verschiebung der Sperrfrist zur Ausbringung von Düngemittel veröffentlicht. Mit der Beantragung ist eine Verschiebung der Sperrfristen zur Aufbringung von Düngemittel auf Ackerland und Grünland inklusive mehrjährigem Feldfutter um vier Wochen möglich.
Eine Verschiebung der vorgeschriebenen Aussaattermine ist trotz Einwände des Thüringer Bauernverbandes (TBV) nicht möglich. Der TBV hat bereits zur Erntepressekonferenz am 2. September auf die Problematik der anstehenden Düngesaison und besonders über die schwierigen Bedingungen der Aussaat aufgrund der Witterung hingewiesen. In Anbetracht dessen schien die zunächst veröffentlichte Antragsfrist von gerade einmal einem Tag als nicht zielführend. Der TBV versuchte eine Fristverlängerung bis zum 8. Oktober zu erwirken. Am Ende wurde die Frist zumindest auf den 6. Oktober festgesetzt.