Die Landwirtschaftliche Rentenbank hatte letzte Woche Freitag die Zuwendungsempfänger im Investitions- und Zukunftsprogramm über die Fristabläufe informiert. Das mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) abgestimmte Schreiben der Landwirtschaftlichen Rentenbank verweist darauf, dass bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums am 1. Dezember die Rechnungen bzw. der Verwendungsnachweis vorzulegen sind.
Bei Verzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten über den 1. Dezember 2021 hinaus, kann (seit August) eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in das Jahr 2022 beantragt werden. Die Einreichfrist für die Übertragungsanträge endet am 31. Oktober 2021. Wenn weder bis zum 31.Oktober der Übertragungsantrag eingeht noch bis zum 1. Dezember der Verwendungsnachweis vorgelegt wird, besteht kein Anspruch mehr auf Förderung.