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Corona (IV): Änderung des Infektionsschutzgesetzes tritt am 24. November 2021 in Kraft

Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschtzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze tritt am 24. November 2021 in Kraft. Über die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze, u.a. der Einführung einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie der Wiedereinführung der „Homeoffice“-Pflicht hatten wir bereits informiert.

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